Betriebssanitäter gibt es in vielen Unternehmen und auf größeren Baustellen oder in Betrieben mit besonderem Gefährdungspotential. Dort übernehmen Betriebssanitäter u.a. die Versorgung von verletzten oder erkrankten Personen, bis der Rettungsdienst oder Notarzt eintrifft. Dabei werden vom Betriebssanitäter erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt.

Betriebssanitäter nehmen nicht nur die Erstversorgung von Verletzungen vor, sondern kontrollieren auch die sachgerechte Aufbewahrung und das Vorhandensein von Erste-Hilfe-Material. Betriebssanitäter können auch Erste-Hilfe-Stationen auf Baustellen und in Unternehmen eigenverantwortlich leiten und registrieren auch Vorkommnisse rund um betriebsbedingte Unfälle oder Erkrankungen.

Betriebssanitäter Kurse

Die Ausbildung zum Betriebssanitäter erfolgt in Betriebssanitäter Kursen, wobei man unterscheidet zwischen:

Indem Betriebe Betriebssanitäter ausbilden lassen und einsetzen, können durch deren Maßnahmen oft größere Schäden durch zu späte Erste Hilfe oder falsche Hilfsmaßnahmen verhindert werden. Das schützt das Unternehmen auch vor späteren Regressmaßnahmen.

Wann ist ein Betriebssanitäter erforderlich?

Ein Betriebssanitäter ist mindestens erforderlich, wenn

  • der Betrieb mehr als 1.500 anwesende beschäftige Versicherte aufweist
  • mehr als 100 anwesende Beschäftigte auf Baustellen vorhanden sind
  • mehr als 250 anwesende Beschäftigte vorhanden sind und dies nach Art, Schwere und Zahl der Unfälle erforderlich ist

Bei der Zählung der Mitarbeiter sind auch kaufmännische Mitarbeiter mitzuzählen. Betriebe dürfen dabei als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen, die entsprechend ausgebildet sind, dazu gehört z.B. die Betriebssanitäter-Grundausbildung und ein Aufbaulehrgang. Geregelt ist die dies im DGUV Grundsatz 304-002. Im 7.Buch SGB wird der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ausdrücklich ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Dies beinhaltet in §15 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII ausdrücklich auch Maßnahmen des Unternehmers, damit eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt ist.

Um Mitarbeiter schnell und wirkungsvoll erstversorgen zu können, lassen viele Betriebe Betriebssanitäter ausbilden, auch wenn die Mitarbeiterzahl unter der gesetzlichen Mindestgröße liegt.

Welche Einsätze fallen für den Betriebssanitäter an?

In größeren Betrieben oder Betrieben mit größerem Gefährdungspotential, z.B. Baustellen, Produktion oder Lager fallen typischerweise zwei Gruppen von Einsätzen an:

  1. Erstversorgung mit chirurgischen Hilfsleistungen z.B. von Wundverletzungen wie Schnittwunden oder Quetschwunden, aber auch z.B. Augenspülungen. Die qualifizierte Erst-Wundversorgung ist wichtig, um vermeidbare Folgeschäden auszuschließen
  2. Hilfe bei internistischen Notfällen, wie z.B. Schlaganfall oder Herzinfarkt. Die richtige Reaktion auf solche Vorfälle durch den Betriebssanitäter kann auch hier Schäden durch Unterlassen einer angemessenen Erstversorgung verhindern. Laien sind hier oft überfordert.

Die qualifizierte Ausbildung zum Betriebssanitäter ist wichtig, weil Betriebssanitäter im Einsatz häufig allein agieren müssen, während Rettungssanitäter von Rettungsdiensten im Regelfall zu zweit unterwegs sind. Der Betriebssanitäter kann also nicht auf das Wissen seines Partners zurückgreifen, sondern ist auf eine qualifizierte Ausbildung angewiesen.

Wie lange dauern Betriebssanitäter-Kurse?

Als Ausbildung ist zunächst ein Betriebssanitäter Grundkurs notwendig, der sich über 63 Unterrichtsstunden erstreckt. Ein 32-stündiger Aufbaulehrgang Betriebssanitäter für den betrieblichen Sanitätsdienst schließt sich an.

Man kann auch beide Lerneinheiten (Grundkurs + Aufbaukurs) in einem sogenannten Kompaktkurs Betriebssanitäter absolvieren. Dieser umfasst dann 95 Unterrichtseinheiten (a 45 Minuten).

Hat man Grundkurs und Aufbaukurs absolviert, entweder einzeln oder in Form eines Kompaktkurses, muss man anschließend alle drei Jahre eine Fortbildung von 16 Stunden nachweisen. In speziellen Betriebssanitäter Fortbildungskursen wird dazu das notwendige Wissen vermittelt.

Hier noch einmal übersichtlich die Dauer der einzelnen Ausbildungselemente Betriebssanitäter:

  • Betriebssanitäter Grundkurs: 63 Unterrichtsstunden
  • Betriebssanitäter Aufbaukurs: 32 Unterrichtsstunden
  • Betriebssanitäter Kompaktkurs: 95 Unterrichtsstunden
  • Betriebssanitäter Fortbildungskurs: 16 Unterrichtsstunden (alle 3 Jahre nötig)

Ist der Betriebssanitäter ein Ausbildungsberuf?

Betriebssanitäter ist kein Ausbildungsberuf im klassischen Sinne, sondern eine Qualifizierungsmaßnahme.

Was lernt man in der Grundausbildung?

Die Grundausbildung zum Betriebssanitäter umfasst u.a. Wissen zu:

  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
  • Bewusstseinsstörungen
  • Atmungsstörungen
  • Kreislaufstörungen
  • Unfallversorgung
  • akute Notfälle aus der Inneren Medizin
  • Umgang mit Vergiftungen
  • Thermische Notfälle
  • Infektionskrankheiten
  • Rettung und Transport
  • Rechtsgrundlagen des Betriebssanitäters

Was beinhaltet ein Aufbaulehrgang Betriebssanitäter?

Im Aufbaulehrgang Betriebssanitäter werden u.a. folgende Inhalte vermittelt:

  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Aufgaben des Betriebssanitäters
  • Rechtsgrundlagen
  • Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • typische Unfälle mit Gefahrstoffen
  • Hygiene im Betrieb
  • Umgang mit Geräten und Material im betrieblichen Sanitätsdienst
  • Umgang mit speziellem Erste Hilfe Material
  • Praxistraining
  • Fallbeispiele

Unterschied Betriebssanitäter zum Ersthelfer

Ein Arbeitgeber muss für die Erstversorgung von Verletzten bei Arbeitsunfällen grundsätzlich immer eine bestimmte Anzahl von Ersthelfern vorhalten. Die Ersthelfer können beispielsweise auch durch Betriebssanitäter ausgebildet und geschult werden. Die Ersthelfer sind jedoch auch nach erfolgter Ausbildung immer noch Laien – im Gegensatz zum professionellen Betriebssanitäter. Das Vorhalten von Ersthelfern am Arbeitsplatz geht aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hervor und wird in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt (BGV A1). Dabei wird unterschieden zwischen Verwaltungs- und Handelsbetrieben einerseits und herstellenden oder verarbeitenden Betrieben.

Ersthelfer in Verwaltungs- und Handelsbetrieben:

  • Bei 2 bis 20 anwesenden Personen: mind. 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Personen: 5% der Anwesenden als Ersthelfer

Ersthelfer in Produktions- oder Verarbeitungsbetrieben:

  • mehr als 20 Anwesende: 10% der Anwesenden

Der Betriebssanitäter hat im Vergleich zum Ersthelfer eine deutlich intensivere, gründlichere und weitreichendere Ausbildung und Qualifizierung.