Wer Wissen rund um die Erste Hilfe in Erste-Hilfe-Kursen an Teilnehmer weitergeben möchte, braucht den Kurs „Ausbilder für Erste Hilfe“, manchmal auch „Lehrkraft Erste Hilfe“ genannt. Der Kurs, damit man Ausbilder in Sachen Erste Hilfe werden kann, umfasst zwei Teile:

  1. Pädagogischer Teil mit 24 Unterrichtseinheiten a 45 min
  2. Didaktischer Teil mit 32 Unterrichtseinheiten a 45 min – inkl. Lehrprobe

Wer den Kurs absolviert hat, ist in der Lage, sein Erste Hilfe-Wissen an unterschiedliche Altersgruppen und Teilnehmergruppen weiterzugeben und verfügt auch über das Wissen, wie man die Fähigkeiten von Kursteilnehmern testet.

Im pädagogischen Teil lernt der Kursteilnehmer, die man später praktisch im Unterricht einsetzen kann, damit Lernende möglichst viel Wissen in Sachen Erste Hilfe aufnehmen. Wer den Kurs Ausbilder für Erste Hilfe erfolgreich abgeschlossen hat, kann selbst in Sachen Erste-Hilfe Kurse geben und z.B. weitere Mitarbeiter in einem Unternehmen schulen. Ergänzend ist eine Fortbildung Erste Hilfe Ausbilder möglich, die 16 Unterrichtseinheiten a 45 min umfasst.

Erste Hilfe mit Medieneinsatz vermitteln

Im Kurs zum Erste-Hilfe-Ausbilder lernt man u.a. auch, wie man mit Hilfe von Medieneinsatz und praktischen Übungen das Wissen der Teilnehmer rund um die Erste Hilfe erweitert und festigt. Für jemanden, der sich in Sachen Erste Hilfe gut auskennt, weil er z.B. Erste Hilfe Kurse absolviert hat oder in dem Bereich arbeitet, reicht es nicht aus, nur zu wissen, was man wann wie tut, sondern man muss auch wissen, wie man dieses praktische Wissen auch an Lernende so vermittelt, dass möglichst viel „hängenbleibt“. Daher sind die Module Didaktik und Pädagogik für die Fortbildung zum Ausbilder vorgeschrieben. Anhand von praktischen Übungen und Fallbeispielen erhält der Kursteilnehmer die Fähigkeit, selbst qualitativ hochwertige Erste-Hilfe-Kurse zu geben und sein Wissen zu vermitteln.

Die Teilnahme an einem solchen Kurs „Ausbilder für Erste Hilfe“ ist in Deutschland in allen Bundesländern gesetzliche und auch fachliche Voraussetzung, um selbst „Erste Hilfe“ vermitteln zu dürfen.

Voraussetzung für Anerkennung bei Behörden

Der Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Ausbilder Kurs ist Voraussetzung für behördliche Anerkennungen z.B. bei Straßenverkehrsamt oder DGUV. Im Kurs informieren wir ausführlich darüber.

Kurs Ausbilder Erste Hilfe in Hagen

Der Kurs zum Ausbilder Erste Hilfe findet in Hagen statt. Grundsätzlich steht er Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet offen. Erfahrungsgemäß kommt das Gros der Teilnehmer an diesem Kurs aus Hagen, Iserlohn, Dortmund, Hemer, Wuppertal und Solingen oder Remscheid. Die nächsten Termine können Sie z.B. hier erfragen.